Die östlichen Nachbarländer der EU
Die EIB unterstützt die Nachbarschaftspolitik der EU in den östlichen Partnerländern, indem sie Projekte finanziert, die von erheblichem Interesse für die EU sind.
Das aktuelle Mandat im Betrag von 3,7 Mrd EUR gilt für den Zeitraum 2007-2013 und deckt Russland, die Ukraine, die Republik Moldau, Armenien, Aserbaidschan und Georgien sowie vorbehaltlich eines künftigen Beschlusses des Rates und des Europäischen Parlaments Belarus ab. Auf der Grundlage dieses Mandats können Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Verkehr, Energie, Telekommunikation und Umweltschutz finanziert werden, die von erheblichem Interesse für die EU sind. Mitte 2009 wurde sein Geltungsbereich erweitert und erstreckt sich nunmehr auch auf Darlehen für KMU, die im Rahmen des Gemeinsamen IFI-Aktionsplans unter Zwischenschaltung von Banken in den Ländern der Östlichen Partnerschaft 1 bereitgestellt werden. Damit die EIB die Außenmaßnahmen der EU unterstützen kann, ohne dass ihre Bonität gefährdet wird, erhält die EIB bei Operationen, die sie außerhalb der EU durchführt - also auch für Operationen in den östlichen Partnerländern -, eine Garantie zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts.
In Ergänzung dieses Mandats hat die EIB im Dezember 2009 die Fazilität für die Östlichen Partnerländer (FÖP) eingerichtet, eine Fazilität im Betrag von 1,5 Mrd EUR, aus deren Mitteln die EIB auf eigenes Risiko (d.h. ohne Haushaltsgarantie der Gemeinschaft) Finanzierungen gewährt. Mit der FÖP wird die EIB in die Lage versetzt, ausländische Direktinvestitionen von Projektträgern aus der EU in den östlichen Nachbarländern zu unterstützen, wobei die Obergrenze für die Finanzierung von Vorhaben in Russland 500 Mio EUR beträgt. Die im Rahmen dieser Fazilität verfügbaren Mittel werden größtenteils dafür verwendet, Vorhaben zu finanzieren, die über ein Investment-Grade-Rating verfügen. Finanzierungsbeiträge von bis zu 150 Mio EUR können gemäß den für die Fazilität für Strukturierte Finanzierungen geltenden Bestimmungen, die die Übernahme höherer Risiken ermöglichen, in Form von strukturierten Finanzierungen bereitgestellt werden. Durch die Einrichtung der FÖP kann die Bank aktiv dazu beitragen, dass wieder ausländische Direktinvestitionen in Osteuropa vorgenommen werden, womit ein Beitrag zur Modernisierung dieser Volkswirtschaften und zu ihrer Integration in den Wirtschaftsraum der EU geleistet wird.
1 Ukraine, Republik Moldau, Georgien, Armenien, Aserbaidschan sowie vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Rates und des Europäischen Parlaments Belarus.













